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Mehr bezahlbarer Wohnraum dank Mehrwertausgleich

Seit Jahren ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Zug ein grosses Thema. Diverse Vorstösse und Initiativen zeugen davon, insbesondere die Annahme der Stadtzuger SP Initiative in den 80ern. Die ansonsten hohe Lebensqualität leidet unter den teuren Mietpreisen. Die Auszugerung, also die Verdrängung von Zuger:innen in umliegende Kantone aufgrund der hohen Wohnkosten, schreitet deshalb leider ungebremst voran. Familien, Junge und Senior:innen sind speziell davon betroffen. Die frisch lancierte Mehrwert-Initiative der SP Zug möchte die Auszugerung stoppen und die Lebensqualität erhöhen.

Bevor ich jedoch den Initiativtext beschreibe, möchte ich auf die Ortsplanungsrevision eingehen. Die Einführung des Raumplanungsgesetzes 1960 und die darin festgelegte Trennung von Baugebiet und Nicht-Baugebiet hat für die Landbesitzenden massive Konsequenzen. Mit einer Einzonung bekommt das Land einen erheblichen Wert, mit einer Auszonung verliert das Land an Wert. Der Gesetzgeber war sich dessen sehr bewusst und schuf deshalb die Möglichkeit eines Mehr-/Minderwertausgleichs. Wessen Land an Wert verlor, soll entschädigt werden, wessen Land an Wert gewinnt, soll einen Teil dieses Mehrwerts abgeben. Es ist wahrscheinlich sehr schweiztypisch, dass diese Regelung nur sehr einseitig angewendet wurde. Zwar wurden die „Verlierer:innen“ von den Gemeinden entschädigt, hingegen mussten die „Gewinner:innen“ an den meisten Orten nichts abliefern. Einmal mehr setzten die Bürgerlichen auf das Prinzip „Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren“.

Erst 2013 wurde dieser Missstand mit einer Volksabstimmung ein bisschen korrigiert. Die Kantone wurden auf eine minimale Mehrwertabschöpfung verpflichtet. Knapp vor Ablauf der Frist schaffte der Kanton es, mit der Änderung des Bau- und Planungsgesetzes eine Regelung zu erlassen. Doch mit minimalen Abgabesätzen und grosszügigen Ausklammerungen ist es eher eine Schenkung an die Landbesitzenden. Dadurch machen einige wenige Landbesitzer:innen grosse Profite, während die Gemeinden – also die Steuerzahler:innen – für die Kosten z.B. der Erweiterung der Infrastruktur aufkommen müssen.

Die Mehrwert-Initiative will diesen Missstand korrigieren. Der minimale Abgabesatz von 20% soll auf weiterhin moderate 30% erhöht werden. Zudem soll die Mehrwertabgabe auch bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen anfallen. Die Erträge aus der Mehrwertabgabe sollen zweckgebunden für raumplanerische Massnahmen eingesetzt werden, und davon mindestens 50% für preisgünstige Wohnungen. Raumplanerische Massnahmen sind z.B. Quartieraufwertungen oder Strassenbegrünungen – sie sollen die Lebensqualität der Anwohner:innen steigern. Die Verdichtung, die mit den Wachstumszielen des Kanton Zugs unweigerlich passiert, kann dadurch einerseits ansprechend gestaltet werden. Andererseits wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen, entweder direkt auf dem verdichteten Gebiet, oder durch die Massnahmen der Gemeinde. Dabei können die Gemeinden selber bestimmen, wie sie das für preisgünstigen Wohnraum reservierte Geld nutzen. Eine Möglichkeit von vielen wäre, Bauland zu erwerben und günstig an Wohnbaugenossenschaften abzugeben.

Bei der Initiative für bezahlbaren Wohnraum, welche vor einigen Jahren zur Abstimmung gebracht wurde, wurde oft kritisiert, dass ein Ziel definiert werde, aber das Geld für die Umsetzung nicht da sei. Bei der Mehrwert-Initiative wird ein Topf geöffnet, der den Gemeinden die Mittel gibt, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Damit kann endlich der Mangeln an bezahlbarem Wohnraum behoben und die Auszugerung gestoppt werden.

Anna Spescha, Kantonsrätin SP, Zug