Gemäss einem jüngst gefällten Bundesgerichtsentscheid ist das Zuger Planungs- und Baugesetz (PBG) in Sachen Mehrwertabgabe bundesrechtswidrig. Denn es sieht keine obligatorische Planmehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen vor. Die SP fordert den Regierungsrat auf, diesen Missstand unverzüglich zu beheben. Eine bundesrechtskonforme Umsetzung, welche zudem wesentliche zusätzliche Vorteile für die Allgemeinheit bringt, sieht die SP-Mehrwert-Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum, Fairness und Lebensqualität vor, welche vor Ende Jahr eingereicht wird.
SP verlangt bundesrechtskonforme Anpassung des kantonalen PBG in Sachen Mehrwertabgabe